Gebührenordnung

Beitrags- und Gebührenordnung Hanse-Obst e.V.

Stand Februar 2018

I. Solidaritätsprinzip

Wesentliche Grundlage für einen Verein ist die finanzielle Ausstattung des Vereins und die aktive Mitgestaltung der Vereinsziele.

Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder pflichtgemäß ihre Beiträge pünktlich und in vollem Umfang bezahlen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen.

II. Allgemeine Regelungen

1.) Diese Gebührenordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragverpflichtungen der Mitglieder sowie Gebühren und Umlagen. Sie wird vom Vorstand vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung beschlossen.

2.)Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des jeweiligen Geschäftsjahres erhoben.

III. Beiträge, Gebühren, Kosten

1.) Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Zahlung befreit.

2.)Die Gebührenordnung regelt den Mindestbeitrag, den Mitglieder zu entrichten haben. Den Mitgliedern steht es frei einen höheren Beitrag zu entrichten, den sie selbst einschätzen.

3.) Mitglieder entrichten ihre Beiträge ohne Aufforderung bis spätestens 31.1. eines jeweiligen Jahres auf das Beitragskonto des Vereins. Es wird das Einrichten eines Dauerauftrags empfohlen. Nach Ablauf dieses Fälligkeitsdatums tritt Verzug ein.

4.) Alle Beiträge, Gebühren und Umlagen sind auf folgendes Konto des Vereins zu zahlen: Sparkasse zu Lübeck

IBAN: DE46 2305 0101 0160 3205 03;

BIC: NOLADE21SPL

5.) Tritt Verzug ein, erhält das Mitglied zuerst eine Zahlungserinnerung per e-Mail und danach eine Zahlungsaufforderung/ Mahnung, die mit Kosten von 5,-€ berechnet wird.

6.) Die Mitgliedschaft erlischt, wenn ein Mitglied seinen Beitrag trotz Mahnung nicht entrichtet hat mit Ende des Geschäftsjahres.

7.) Die Mitglieder sind verpflichtet Anschriftenänderungen umgehend schriftlich dem Verein mitzuteilen. Werden Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.

8.) Mitgliedsbeiträge:

– ordentliche Mitgliedschaft: 12,- €

– Ehrenmitgliedschaft: beitragsfrei

– Familienmitgliedschaft: 20,-€

– Firmenmitgliedschaft: 30,-€

– Mitgliedschaft anderer Vereine: beitragsfrei

– Mitgliedschaft von Institutionen, Schulen und Kitas: beitragsfrei

9.) Ehrenmitgliedschaft wird von den Mitgliedern vorgeschlagen und vom Vorstand ernannt. Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten, zahlen aber keinen Beitrag. Die Ehrenmitgliedschaft kann aberkannt werden.

10.) Leihgebühren für das Ausleihen von vereinseignen Geräten:

Der Verein besitzt Geräte wie z.B. Anhänger, Werkzeug, Zelte, Saftpresse u.a., die gegen eine Leihgebühr ausgeliehen werden können. Auch für die Baumpflanzung und -Pflege stehen Geräte und Werkzeuge zur Ausleihe zur Verfügung. Die Preise werden durch Vorstandsbeschluss festgelegt. Die jeweilige Leihgebühr wird bei der Ausleihe fällig und ist vom Ausleihenden unmittelbar in bar zu bezahlen. Werden ausgeliehene Geräte und Werkzeuge beschädigt, haftet der Ausleihenden für den Schaden und ist verpflichtet nach Absprache Ersatz zu besorgen. Der Vorstand kann bei der Vergabe von Geräten und Werkzeug einen Kaution festsetzen und verlangen.

IV. Beschlussfassung und Bekanntgabe

Die Mitgliederversammlung hat in der Sitzung am 13.2.2018 die Beitrags- und Gebührenordnung des Vereins beschlossen.

Sie tritt am 13.2.2018 in Kraft.